Sämtliche Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch über das neue Webportal möglich.
Was Sie wissen sollten:
Alle Photovoltaikanlagen inklusive PV-Balkonmodule müssen gemeldet werden.
Das gilt nicht nur für Neuzugänge sondern auch für bereits registrierte Photovoltaik-Anlagen. Ebenso betroffen sind grundsätzlich Stromspeicher, welche gesondert registriert werden müssen.
Neuzugänge müssen sich innerhalb eines Monats beim Webportal registrieren. Für Betreiber bereits vorhandener PV-Anlagen gibt es ab dem 31.01.2019 eine Übergangs-Meldefrist von 2 Jahren.
Die Registrierung ist Gebührenfrei.
Inselanlagen, die keinen Netzzugang haben sind von dieser Meldepflicht befreit.