E-Mobilität

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 Ladestationen. Wallboxen. Lastmanagement.
Wir liefern das passende Konzept.

 

Elektromobilität für Unternehmen und Wohngebäude

Elektromobilität und Ladesäulen sind ein Zeichen für Fortschritt, Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung. Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur für E-Autos oder E-Bikes, den Fuhrpark, die Mitarbeiter und Gäste schafft einen echten Mehrwert und bewirkt ein positives Bild. Bei der Planung Ihrer individuellen Energielösung denken wir Lademöglichkeiten von Anfang an mit.

Ladestationen leisten einen nachhaltigen Beitrag für die Energie- und Verkehrswende auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir unterstützen Sie dabei: Von uns erhalten Sie Beratung zur Umsetzung und den Fördermöglichkeiten, Hardware und Lastmanagement aus einer Hand.

Infrastruktur und Lastmanagement

Bevor Sie auf Ihrem Parkplatz die volle Ladung bekommen, prüfen wir die vorhandene Infrastruktur und Netzkapazität. Muss zum Beispiel ein Trafo oder Erdkabel getauscht werden, übernehmen wir als Generalunternehmer die Planung und Ausführung. Auch das passende Lastmanagement, um Lastspitzen zu reduzieren, implementieren wir für Sie.

Solar-Parkplätze für Unternehmen + Kommunen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur. In einigen Bundesländern besteht bereits seit Januar 2022 eine Solarpflicht für neu gebaute Parkplätze. Machen Sie die Pflicht zu Kür. Rüsten Sie vorhandene sowie neue Parkflächen und Carports gesetzeskonform mit einer Solaranlage auf.

 

Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ noch bis Ende 2025.

Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie DC-Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. 

Wir unterstützen Sie auf dem Weg in die E-Mobilität und erläutern Ihnen welche Förder- und Installationsmöglichkeiten infrage kommen.

Solarpflicht für neue Parkplätze

Mit Solar-Parkplätzen werden versiegelte Flächen zur Erzeugung von umweltfreundlichem Sonnenstrom genutzt. In einigen Bundesländern gilt ab 2022 bei einer gewissen Größe von neu gebauten Stellplätzen eine Solarpflicht.

Das bedeutet: Neu gebaute Parkplätze müssen zukünftig überdacht und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

Solarpflicht ab 1. Januar 2022

  • In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gilt ab 1. Januar 2022 eine Photovoltaikpflicht für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
  • In Rheinland-Pfalz gilt ab 1. Januar 2022 eine Photovoltaikpflicht für neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen.
  • In Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt ab 1. Januar 2022 eine Photovoltaikpflicht für neue Parkplätze ab 100 Stellplätzen.

Solar-Carport oder Solar-Parkplatz?

Eine Parkplatzüberdachung mit einer Photovoltaik-Anlage bietet nicht nur  Schutz vor Wettereinflüssen sondern zusätzlich Fläche für eine weitere Möglichkeit zur umweltfreundlichen Stromerzeugung.

Der erzeugte Strom kann für das Laden von Elektrofahrzeugen, den Eigenverbrauch oder die Netzeinspeisung genutzt werden.

Bei der Gestaltung sind kaum Grenzen gesetzt: Die Solarüberdachung kann lichtdurchlässig, flach oder geneigt, wasserdurchlässig oder wasserdicht sein.

Leuchtturmprojekt: 2000 Quadratmeter Solarparkplatz

Bautagebuch Solarparkplatz Eltroplan

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